Im Revier Havel – Brandenburg können Sie die Angelkarte und die Fischereiabgabe (eine einmalige jährliche, steuerliche Abgabe, Kosten Erwachsene 12,00 EUR, Kosten Jugendliche 2,50) direkt vor Ort beantragen und bezahlen. Als Nachweis erhalten Sie eine Fischereiabgabemarke in Verbindung mit einer grünen Nachweiskarte, in die die Marke einzukleben ist. Neu: Ab sofort können Sie auch Ihren Angelbedarf (Köder, Ruten, Zubehör etc.) direkt vor Ort in unserer Marina kaufen. Es steht Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner vom örtlichen Angelladen zur Verfügung, der Sie in allen Belangen beraten kann. Ob Jung oder Alt, das Land Brandenburg bietet ihnen die einmalige Möglichkeit, ohne Fischereischeinprüfung auf Friedfische (Karpfen, Rotfeder, Braßen, Schleie, etc.) mit der entsprechenden Angelkarte zu angeln. Für das Angeln von Raubfischen (Hecht, Zander, Barsch, Forelle etc.) ist ein entsprechender Fischereischein und Angelkarte erforderlich. Unter folgendem Link können Sie sich gerne über die Angelmöglichkeiten im Revier Havel – Brandenburg informieren http://www.stg-brandenburg.de/angeln.html
Angelkartenpreise:Gewässer/ Bereich: Havel und Seen und Elbe
Kartenart/ Preis: WAK – F – Wochenangelkarte Friedfisch 17,00 EUR WAK – FR – Wochenangelkarte Fried- und Raubfische 28,00 EUR
An Bord Ihres Bungalowbootes befindet sich ein Frischwassertank mit einem Fassungsvermögen von ca. 400 Litern. Dieses Frischwasser nutzen Sie zum Kochen, zum Duschen etc. Für die Toilette pumpen Sie Seewasser an. Das gesamte Abwasser wird im Fäkalientank (ca. 400 Liter) gesammelt und nach Ihrer Reise von uns entsorgt (im Preis der Endreinigung inbegriffen). Die Tankkapazitäten reichen im Normalfall für eine komplette Woche aus. Sollten Sie trotzdem zwischendurch Frischwasser benötigen oder die Fäkalien abpumpen lassen müssen, finden Sie in den Bordmappen nähere Informationen zu den jeweiligen Häfen.
Bei der Übergabe erhalten Sie eine ausführliche Einweisung in die Bedienung des Schiffes. Die meisten unserer Kunden kommen dann nach ein wenig Eingewöhnungszeit gut mit unseren Booten zurecht. Allerdings ist Bootfahren nicht mit Autofahren zu vergleichen – alles geht langsamer und mit Verzögerung vonstatten. Vorausschauend fahren ist hier ein wichtiges Gebot. Nicht ganz so einfach ist auch das Schleusen (Fahrgebiet Müritz und Ruppiner Gewässer) – insbesondere bei viel Wind. Bei Windstärken ab 4-5 Beaufort sind Schleusen-u. Anlegemanöver für Ungeübte eher schwierig durchzuführen. Falls Sie zu Unsicherheit neigen empfehlen wir Ihnen, zunächst ein Boot an unserem Standort Brandenburg/Plaue zu buchen. Dort müssen Sie keine Schleusen fahren, haben jede Menge freies Wasser und können sich ganz entspannt an das Boot gewöhnen. Größere Probleme und Beschädigungen sind allerdings sehr selten – unsere Boote sind robust gebaut und vertragen auch das eine oder andere „Mißgeschick“
Grundsätzlich gilt für unsere Boote: Nein – aber … Wir vermieten unsere Boote aus Sicherheitsgründen nur nach einer gründlichen Schulung, dem sogenannten Charterschein (Auch wenn einige Schiffe nur einen 15 PS Motor haben).
Normalerweise wird in Deutschland ab 15 PS Leistung der Sportbootführerschein Binnen benötigt. Es gibt aber für einige Regionen (Brandenburg, Lindow, Müritz) eine Sonderregelung, wonach der örtliche Vercharterer nach einer ausführlichen theoretischen und praktischen Einweisung einen sog. Charterschein ausstellen darf. Dieser berechtigt dann zum Führen des Bootes für die Zeit der Charter. Es sind dabei einige Einschränkungen zu beachten, z.B. Fahrverbot bei mehr als 4 Windstärken, regionale Einschränkungen. Von Brandenburg – Plaue aus darf mit dem Charterschein die Havel von Havelberg über Brandenburg bis zum Beetzsee befahren werden, die Tour bis Potsdam und Berlin ist nur mit dem regulären Führerschein möglich. Die Reviere Müritz und Ruppiner Gewässer sind ebenfalls mit dem Charterschein befahrbar (aber nicht miteinander verbunden).
Generell gilt: – Deutsche Binnengewässer, – keine Küstengewässer. Einschränkungen: Aus Sicherheits-gründen ist die Durchfahrt durch Berlin mit den Schiffen der Aquare Charter GmbH lediglich über den Teltowkanal und den Landwehrkanal zulässig. Des Weiteren sind die Fahrten durch das Regierungsviertel Berlins sowie die auf der großen Müritz, Elbe und Oder mit dem BungalowBoot nicht gestattet.
Die Kosten für den Charterschein betragen jeweils 30,- €. Die Einweisung zum Charterschein dauert normalerweise 3 Stunden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den theoretischen Teil schon vorher zu Hause zu lernen. Dieser Lernumfang wird dann vor Ort in einer kurzen Prüfung abgefragt und dann erfolgt der praktische Teil (ca. eine Stunde). Sollten Sie nicht ausreichend vorbereitet sein, dann muss der theoretische Teil vor Ort nachgeholt werden (ca. 2 Stunden lt. polizeilicher Vorschrift). Die Einweisung zum Charterschein erfolgt im Anschluss an die Schiffseinweisung / Übergabe des Schiffes.
Wichtig! In jedem Fall ist eine Mindestbesatzung von 2 Personen (wobei Person 1 mindestens 18 Jahre und Person 2 mindestens 16 Jahre alt sein muss) erforderlich!Die Gasheizung kann das gut isolierte Boot auch bei extremem Frost ausreichend warm halten. Es gilt hier das Motto: Je kühler das Wetter, desto gemütlicher der Abend in der Hütte. Für die Fahrten am Tag sollte man allerdings ausreichend warme Kleidung mitnehmen. Da es entsprechend viele Anlegestelllen gibt. lassen sich die Tagesetappen bei sehr kaltem Wetter auf 1 - 2 Stunden begrenzen.