Benötige ich für meinen Törn einen Führerschein ?

Grundsätzlich gilt für unsere Boote: Nein – aber …
Wir vermieten unsere Boote aus Sicherheitsgründen nur nach einer gründlichen Schulung, dem sogenannten Charterschein (Auch wenn einige Schiffe nur einen 15 PS Motor haben).

Normalerweise wird in Deutschland ab 15 PS Leistung der Sportbootführerschein Binnen benötigt. Es gibt aber für einige Regionen (Brandenburg, Lindow, Müritz) eine Sonderregelung, wonach der örtliche Vercharterer nach einer ausführlichen theoretischen und praktischen Einweisung einen sog. Charterschein ausstellen darf. Dieser berechtigt dann zum Führen des Bootes für die Zeit der Charter. Es sind dabei einige Einschränkungen zu beachten, z.B. Fahrverbot bei mehr als 4 Windstärken, regionale Einschränkungen.
Von Brandenburg – Plaue aus darf mit dem Charterschein die Havel von Havelberg über Brandenburg bis zum Beetzsee befahren werden, die Tour bis Potsdam und Berlin ist nur mit dem regulären Führerschein möglich. Die Reviere Müritz und Ruppiner Gewässer sind ebenfalls mit dem Charterschein befahrbar (aber nicht miteinander verbunden).

Generell gilt:
– Deutsche Binnengewässer, – keine Küstengewässer. Einschränkungen: Aus Sicherheits-gründen ist die Durchfahrt durch Berlin mit den Schiffen der Aquare Charter GmbH lediglich über den Teltowkanal und den Landwehrkanal zulässig. Des Weiteren sind die Fahrten durch das Regierungsviertel Berlins sowie die auf der großen Müritz, Elbe und Oder mit dem BungalowBoot nicht gestattet.

Die Kosten für den Charterschein betragen jeweils 30,- €. Die Einweisung zum Charterschein dauert normalerweise 3 Stunden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den theoretischen Teil schon vorher zu Hause zu lernen. Dieser Lernumfang wird dann vor Ort in einer kurzen Prüfung abgefragt und dann erfolgt der praktische Teil (ca. eine Stunde). Sollten Sie nicht ausreichend vorbereitet sein, dann muss der theoretische Teil vor Ort nachgeholt werden (ca. 2 Stunden lt. polizeilicher Vorschrift).
Die Einweisung zum Charterschein erfolgt im Anschluss an die Schiffseinweisung / Übergabe des Schiffes.

Wichtig! In jedem Fall ist eine Mindestbesatzung von 2 Personen (wobei Person 1 mindestens 18 Jahre und Person 2 mindestens 16 Jahre alt sein muss) erforderlich!

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